Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Pneu As - Reifen und mehr..., Peter Assel, Nordwall 16, 41379 Brüggen


1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Wir arbeiten ausschließlich aufgrund unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen unserer Lieferanten und Abnehmer sind für uns auch dann unverbindlich, wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Lieferung
Lieferfristen sollen schriftlich vereinbart werden. Halten wir schriftlich und verbindlich vereinbarte Lieferfristen nicht ein und haben wir dies zu vertreten, haften wir auf Ersatz eines vom Kunden nachgewiesenen Schadens, dies gilt nicht, wenn die Verzögerung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Wird Ware auf Verlangen des Kunden versandt, so geht die Gefahr auf ihn über, sobald die Ware dem mit der Ausführung der Versendung Beauftragten übergeben haben.

3. Preise
Bei Geschäften mit Verbrauchern gelten die Preise des Tages des Vertragsabschlusses. Liegt zwischen Vertragsschluss und Lieferung ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten, sind wir berechtigt, Preiserhöhungen weiterzugeben, vor allem solche, die sich aus der Erhöhung unserer Einkaufspreise oder Lohnkostenerhöhung ergeben. Bei Geschäften mit Unternehmern sind wir bei wesentlichen Kostenänderungen bis zum Tag der Lieferung berechtigt, über eine Preiserhöhung zu verhandeln, insbesondere wenn es sich um Material- und Lohnkostenerhöhungen handelt. Das Recht der Preiserhöhung besteht nicht, wenn Lieferverzögerungen nachweislich allein in unserem Verantwortungsbereich liegen.

4. Zahlung
Unsere Forderungen sind 10 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug in bar fällig. Wir sind verpflichtet, Schecks oder Wechsel entgegen zu nehmen, nehmen wir sie herein, geschieht das nur erfüllungshalber. Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu verlangen. Das Geltendmachen eines höheren Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen. Unseren Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht entstanden oder wesentlich niedriger, als von uns geltend gemacht. Wir können Mahnkosten je Mahnung mit 5,00 Euro ansetzen. Die Aufrechnung ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Aufrechnungsforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

5. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung vor. Bei Geschäften mit Unternehmern gilt dieser Eigentumsvorbehalt auch, bis sämtliche, auch künftige und bedingte Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit uns erfüllt sind. Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, soweit es sich um Verträge mit Unternehmern handelt, bei Geschäften mit Verbrauchern gilt die Rücknahme als Rücktritt vom Vertrag. Für Geschäfte mit Unternehmern gelten folgende weitere Bestimmungen: Unser Kunde ist zur weiteren Veräußerung der Vorbehaltsware im geordneten Geschäftsgang berechtigt, jedoch nicht zur Sicherheitsübereignung oder Verpfändung. Die aus der Veräußerung der Vorbehlaltsware gegenüber seinem Geschäftspartner entstehenden Forderungen tritt unser Kunde uns bereits jetzt mit ab, im Weiterverarbeitungsfall einschließlich des Veredelungsanteils. Wir werden die Abtretung nicht offen legen, es sei denn, unser Kunde ist mit einer fälligen Forderung mindestens 2 Wochen in Verzug oder er hat eine uns erteilte Einziehungsermächtigung widerrufen. In diesen Fällen verpflichtet sich der Kunde, seinen Geschäftspartnern die uns erteilte Abtretung von sich aus anzuzeigen und uns unverzüglich seine vollständige Debitorenlisten vorzulegen. Zur Feststellung der Namen und Anschriften der Geschäftspartner unseres Kunden haben wir in diesem Fall das Recht auf Einsichtnahme in seine Bücher. Übersteigt der Wert sämtlicher für uns bestehender Sicherheiten unsere Forderungen aus unseren Rechnungen nachhaltig um mehr als 10%, so werden wir auf Verlangen unseres Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben. Erfüllt unser Kunde die vereinbarten Zahlungsbedingungen trotz Mahnung nicht, sind wir berechtigt, die von uns gelieferte Ware, montiert oder unmontiert, jederzeit in Besitz zu nehmen. Unser Kunde räumt uns ausdrücklich das Recht ein, unsere Vorbehaltsware an jedem Ort zu übernehmen, wir sind auch zur Demontage berechtigt. Der jeweilige Besitzer der Ware ist vom Kunden unwiderruflich ermächtigt, die Ware an uns herauszugeben. Unser Kunde ist nur solange zum Besitz der unter Eigentumsvorbehalt verkauften Ware berechtigt, bis wir von unserem vorbehaltenen Eigentum Gebrauch machen. Bei Rücknahme von Vorbehaltsware erteilen wir Gutschrift in Höhe des Tageswertes.

6. Gewährleistung
Die Gewährleistung für Warenlieferung richtet sich nach den jeweiligen Garantiebedingungen des Herstellers oder Vorlieferanten, zeitlich befristet wie folgt: Bei Geschäften mit Verbrauchern beträgt die Rügefrist für offenkundige Mängel 6 Monate, für nicht offenkundige Mängel 2 Jahre ab Lieferung. Bei Geschäften mit Unternehmern müssen offenkundige Mängel innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung (Eingang beim Kunden) schriftlich gerügt werden, nicht offenkundige Mängel spätestens 6 Monate ab Lieferung. Bei Nichteinhaltung der Rügefristen sind sämtliche Gewährleistungsansprüche gegen uns ausgeschlossen. Der Gewährleistungsanspruch ist bei Geschäften mit Verbrauchern nach Wahl des Kunden auf Nacherfüllung oder Ersatzlieferung beschränkt. Bei Geschäften mit Unternehmern haben wir das Recht, zwischen Nacherfüllung oder Ersatzlieferung zu wählen. Wir sind berechtigt, bei Ersatzlieferungen eine entsprechend dem Abnutzungsgrad der reklamierten Ware geringere Gutschrift zu erteilen oder geringere Zahlung zu leisten. Unser Kunde hat die Wahl zwischen Gutschrift oder Zahlung.

7. Haftung
Wir haften auf Schadensersatz, wenn uns oder unsere Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Ferner haften wir, wenn Eigenschaften zugesichert oder Garantien gegeben wurden oder wenn der Schaden durch unseren Verzug oder durch von uns zu vertretendes Unmöglichwerden der Leistung entstanden ist. Wir haften außerdem bei Verletzungen grundlegend vertragswesentlicher Pflichten. Die Haftung ist in den vorgenannten Fällen begrenzt auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schden. Im Übrigen sind Schadenersatzansprüche gegen uns ausgeschlossen.

8. Gerichtsstand
Bei Geschäften mit Unternehmern ist der Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand unser Firmensitz.

9. Allgemeine Bestimmungen
Telefonisch oder mündliche Absprachen sollen unverzüglich schriftlich bestätigt werden. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührte das die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.