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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Pneu As - Reifen und
mehr..., Peter Assel, Nordwall 16, 41379 Brüggen
1. Geltung der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
Wir arbeiten ausschließlich aufgrund unserer Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen unserer
Lieferanten und Abnehmer sind für uns auch dann unverbindlich, wenn wir
Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Es gilt ausschließlich das Recht
der Bundesrepublik Deutschland.
2. Lieferung
Lieferfristen sollen schriftlich vereinbart werden. Halten wir
schriftlich und verbindlich vereinbarte Lieferfristen nicht ein und
haben wir dies zu vertreten, haften wir auf Ersatz eines vom Kunden
nachgewiesenen Schadens, dies gilt nicht, wenn die Verzögerung auf
höhere Gewalt zurückzuführen ist. Wird Ware auf Verlangen des Kunden
versandt, so geht die Gefahr auf ihn über, sobald die Ware dem mit der
Ausführung der Versendung Beauftragten übergeben haben.
3. Preise
Bei Geschäften mit Verbrauchern gelten die Preise des Tages des
Vertragsabschlusses. Liegt zwischen Vertragsschluss und Lieferung ein
Zeitraum von mehr als 4 Monaten, sind wir berechtigt, Preiserhöhungen
weiterzugeben, vor allem solche, die sich aus der Erhöhung unserer
Einkaufspreise oder Lohnkostenerhöhung ergeben. Bei Geschäften mit
Unternehmern sind wir bei wesentlichen Kostenänderungen bis zum Tag der
Lieferung berechtigt, über eine Preiserhöhung zu verhandeln,
insbesondere wenn es sich um Material- und Lohnkostenerhöhungen handelt.
Das Recht der Preiserhöhung besteht nicht, wenn Lieferverzögerungen
nachweislich allein in unserem Verantwortungsbereich liegen.
4. Zahlung
Unsere Forderungen sind 10 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug in bar
fällig. Wir sind verpflichtet, Schecks oder Wechsel entgegen zu nehmen,
nehmen wir sie herein, geschieht das nur erfüllungshalber. Wir sind
berechtigt, bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweils
geltenden Basiszinssatz zu verlangen. Das Geltendmachen eines höheren
Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen. Unseren Kunden bleibt
ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht entstanden
oder wesentlich niedriger, als von uns geltend gemacht. Wir können
Mahnkosten je Mahnung mit 5,00 Euro ansetzen. Die Aufrechnung ist
ausgeschlossen, es sei denn, dass die Aufrechnungsforderung unbestritten
oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem
Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
5. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur
vollständigen Bezahlung vor. Bei Geschäften mit Unternehmern gilt dieser
Eigentumsvorbehalt auch, bis sämtliche, auch künftige und bedingte
Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit uns erfüllt sind. Rücknahme
der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware gilt nicht als Rücktritt
vom Vertrag, soweit es sich um Verträge mit Unternehmern handelt, bei
Geschäften mit Verbrauchern gilt die Rücknahme als Rücktritt vom
Vertrag. Für Geschäfte mit Unternehmern gelten folgende weitere
Bestimmungen: Unser Kunde ist zur weiteren Veräußerung der
Vorbehaltsware im geordneten Geschäftsgang berechtigt, jedoch nicht zur
Sicherheitsübereignung oder Verpfändung. Die aus der Veräußerung der
Vorbehlaltsware gegenüber seinem Geschäftspartner entstehenden
Forderungen tritt unser Kunde uns bereits jetzt mit ab, im
Weiterverarbeitungsfall einschließlich des Veredelungsanteils. Wir
werden die Abtretung nicht offen legen, es sei denn, unser Kunde ist mit
einer fälligen Forderung mindestens 2 Wochen in Verzug oder er hat eine
uns erteilte Einziehungsermächtigung widerrufen. In diesen Fällen
verpflichtet sich der Kunde, seinen Geschäftspartnern die uns erteilte
Abtretung von sich aus anzuzeigen und uns unverzüglich seine
vollständige Debitorenlisten vorzulegen. Zur Feststellung der Namen und
Anschriften der Geschäftspartner unseres Kunden haben wir in diesem Fall
das Recht auf Einsichtnahme in seine Bücher. Übersteigt der Wert
sämtlicher für uns bestehender Sicherheiten unsere Forderungen aus
unseren Rechnungen nachhaltig um mehr als 10%, so werden wir auf
Verlangen unseres Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
Erfüllt unser Kunde die vereinbarten Zahlungsbedingungen trotz Mahnung
nicht, sind wir berechtigt, die von uns gelieferte Ware, montiert oder
unmontiert, jederzeit in Besitz zu nehmen. Unser Kunde räumt uns
ausdrücklich das Recht ein, unsere Vorbehaltsware an jedem Ort zu
übernehmen, wir sind auch zur Demontage berechtigt. Der jeweilige
Besitzer der Ware ist vom Kunden unwiderruflich ermächtigt, die Ware an
uns herauszugeben. Unser Kunde ist nur solange zum Besitz der unter
Eigentumsvorbehalt verkauften Ware berechtigt, bis wir von unserem
vorbehaltenen Eigentum Gebrauch machen. Bei Rücknahme von Vorbehaltsware
erteilen wir Gutschrift in Höhe des Tageswertes.
6. Gewährleistung
Die Gewährleistung für Warenlieferung richtet sich nach den jeweiligen
Garantiebedingungen des Herstellers oder Vorlieferanten, zeitlich
befristet wie folgt: Bei Geschäften mit Verbrauchern beträgt die
Rügefrist für offenkundige Mängel 6 Monate, für nicht offenkundige
Mängel 2 Jahre ab Lieferung. Bei Geschäften mit Unternehmern müssen
offenkundige Mängel innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung (Eingang beim
Kunden) schriftlich gerügt werden, nicht offenkundige Mängel spätestens
6 Monate ab Lieferung. Bei Nichteinhaltung der Rügefristen sind
sämtliche Gewährleistungsansprüche gegen uns ausgeschlossen. Der
Gewährleistungsanspruch ist bei Geschäften mit Verbrauchern nach Wahl
des Kunden auf Nacherfüllung oder Ersatzlieferung beschränkt. Bei
Geschäften mit Unternehmern haben wir das Recht, zwischen Nacherfüllung
oder Ersatzlieferung zu wählen. Wir sind berechtigt, bei
Ersatzlieferungen eine entsprechend dem Abnutzungsgrad der reklamierten
Ware geringere Gutschrift zu erteilen oder geringere Zahlung zu leisten.
Unser Kunde hat die Wahl zwischen Gutschrift oder Zahlung.
7. Haftung
Wir haften auf Schadensersatz, wenn uns oder unsere Erfüllungsgehilfen
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Ferner haften wir, wenn
Eigenschaften zugesichert oder Garantien gegeben wurden oder wenn der
Schaden durch unseren Verzug oder durch von uns zu vertretendes
Unmöglichwerden der Leistung entstanden ist. Wir haften außerdem bei
Verletzungen grundlegend vertragswesentlicher Pflichten. Die Haftung ist
in den vorgenannten Fällen begrenzt auf den bei Vertragsabschluss
vorhersehbaren typischen Schden. Im Übrigen sind Schadenersatzansprüche
gegen uns ausgeschlossen.
8. Gerichtsstand
Bei Geschäften mit Unternehmern ist der Erfüllungsort und
ausschließlicher Gerichtsstand unser Firmensitz.
9. Allgemeine Bestimmungen
Telefonisch oder mündliche Absprachen sollen unverzüglich schriftlich
bestätigt werden. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührte das die
Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
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